Wichtige Info:
Die Monatlichen Beiträge sind so gerechnet wie an Musikschulen, nämlich dass in den Schulferienzeiten und an Feiertagen kein Unterricht stattfindet plus ich evtl einmal jährlich krank bin ohne die Stunde nachzuholen. Gleichzeitig sind Unterrichtsstunden bis 24h vor dem Termin auch noch von Seite des Schülers/in begründet (nicht beliebig) verlegbar. Bitte beachte das. Weitere Orga-Infos unten auf dieser Seite. Danke <3
Gesangsunterricht & Stimmtraining reg./erm.(Schüler &Stud.)
Monatsbeiträge:
60 Min Einzelunterricht 14tägig € 86,00/ 68,50 monatl.
60 Min SE und Gesang Einzel 14tägig. € 108,00/ 86,00 monatl.
45 Min Einzelunterricht wöchentl. € 139,00/ 102,00 monatl.
60 Min Einzelunterricht wöchentl. € 168,00/ 125,00 monatl.
90 Min 2er-Unterricht 14tägig € 69,00 monatl.
andere Preise:
60 Min Einzelunterricht 1h Schnuppern € 50,00/ 40,00
10 er Karte 10x 60min Einzelunterricht € 55/h
regulär/ ermäßigt/ bonus (freiwillig)
60 Min Einzelunterricht 1h flexibel € 60,00 / 50,00 / 70,00
60 Min Somatic Experiencing flexibel 1h € 70,00 / 60,00/ 80,00
Chor Heartbeat wöch. 1,5h € 15,00/ Monat
Stimmbildung für Chöre Auf Anfrage
Sängerin bei Hochzeit, Taufe, etc. Auf Anfrage
* Wenn es Dir nicht möglich ist die regulären Preise zu zahlen, sprich gerne mit mir wegen einer individuellen Ermäßigung.
. " Studentenregelung ":
Studenten und andere Schüler, die ausserhalb der Schulferienzeiten in Urlaub fahren etc. haben die Möglichkeit, wenn Unterrichtsstunden nicht wahrgenommen werden können, nach vorheriger Absprache diese Unterrichtsstunden zu verlegen, sodass sie nicht entfallen.
• Ferien- und Feiertagsregelungen
In den hessischen Schulferien, an Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte, die sich auf ein Schuljahr inkl. Ferien beziehen. Diese wurden auf einen Monatsbetrag umgerechnet. Die Entgelte sind monatlich zu zahlen.
• Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist des Gesangsunterrichts beträgt 2 Monate. Die Abmeldung erfolgt immer zu Monatsende.
• Krankheitsregelungen
Lehrer: Maximal 2mal jährlich darf der Unterricht wegen Krankheit bzw. wegen Fortbildung seitens der Lehrkraft ausfallen. Alle weiteren Ausfallstunden werden entweder nachgeholt oder finanziell ausgeglichen.
• Schüler/In: Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler zum Zeitpunkt des Unterrichts erkrankt bzw. anders verhindert, kann der Schüler / die Schülerin den Unterricht bis 24h vor dem Termin noch verlegen. Bei späterer Absage entfällt er.
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